Schulungen

Wir führen in regelmäßigen Abständen unsere beliebte und bekannte Brandschutzhelfer/in-Schulung in unseren Räumlichkeiten durch. Dort lernen Sie in einem Theorie- und einem Praxisblock die notwendigen Grundlagen, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.

Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung:

Die Schulungsgebühr liegt bei nur 129,- € netto pro Teilnehmer. Melden Sie sich jetzt an, indem Sie das Formular am Ende der Seite ausfüllen. Beachten Sie aufgrund der aktuellen Situation bitte auch unser Hygienekonzept.

Brandschutzhelfer/in

Ziel der Ausbildung:

Ihr Unternehmen sollte über eine gewisse Anzahl von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern verfügen, die sich zu Brandschutzhelfern/-innen ausbilden lassen.
Hierbei steht im Vordergrund, dass die Teilnehmer/-innen in Gefahrensituationen mit den Feuerlöscheinrichtungen und der fachmännischen Evakuierung des Gebäudes sicher und vertraut sind.

Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer/-innen richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung. Laut „Technische Regeln für Arbeitsstätten- Maßnahmen gegen Brände“ heißt es: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“  (ASR A2.2, Abs.2)

Bei einem Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Hilfe, die geeignete Anzahl an Brandschutzhelfer/-innen für Ihr Unternehmen zu finden.

Inhalt

In unseren Schulungen erlangen die Teilnehmer/-innen die wesentlichen, grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, damit sie bei einem auftretenden Entstehungsbrand erste Maßnahmen ergreifen können. Die Schulungen dauern ca. drei Stunden und beinhalten neben den theoretischen Grundlagen praktische Übungen. Hier stehen im Besonderen der Umgang mit Feuerlöschern und die richtige Evakuierung der Gebäude im Vordergrund.

Nur durch richtig geschultes Personal können Sie sichergehen, dass in der Gefahrensituation Ihre Mitarbeiter/-innen den bestmöglichen Schutz erfahren können. Setzen Sie auf sichere und klare Handlungsabläufe im Brandfall und Sie können personelle Katastrophen vermeiden.

Bitte beachten Sie unsere Bedingungen.

Aktuelle Corona-Information


Durch die anhaltend hohen Infektionszahlen wird für unser Haus die FFP2-Maskenpflicht bis zum Schulungsplatz beibehalten.

Eine Teilnahme ohne Angabe von Daten ist ausgeschlossen.

Stand: 1/2019

1. Anmeldung:
Die Anmeldung zu den Schulungen bzw. Lehrgängen muss schriftlich in Form von E-Mail, Fax oder per Post eingereicht werden.
Die Vergabe der freien Plätze erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Alle Teilnehmer/-innen erhalten eine verbindliche Anmeldebestätigung. Die Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH kann jederzeit die Anmeldung zurückziehen bzw. den Lehrgang / die Schulung aus wichtigen Gründen absagen. Vor Beginn der Lehrgänge / Schulungen erhalten die Teilnehmer/-innen alle wichtigen Informationen, wie Anfahrt, Zeitplan etc. übersendet.

2. Kosten:
Die Kosten der Lehrgänge / Schulungen müssen bis spätestens zehn Tage vor dem Schulungsbeginn auf dem vereinbarten Konto eingegangen sein. Die Teilnahme an den Lehrgängen / Schulungen ist ohne vorherigen Geldeingang nicht möglich.

3. Schulungsort:
Schulungsort ist die Zentrale von Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH in der Bayernstraße 35, 30855 Langenhagen.

4. Stornierung:
Die Anmeldung zu den Lehrgängen / Schulungen können bis zu 14 Tage vor Schulungsbeginn zurückgezogen werden. Bei Einhaltung dieser Frist fallen keine Stornierungsgebühren an. Es besteht ausschließlich die Möglichkeit, die Schulung bzw. den Lehrgang auf einen der nächsten verfügbaren Termine zu verschieben. Eine Stornierung wird nur in schriftlicher Form anerkannt. Der Poststempel zählt als Nachweis der zeitlichen Stornierungsfrist. Bei Stornierungen, die in weniger als die angegebene 14 Tage Frist und bis zum siebten Tag vor der Veranstaltung eingereicht werden, ist eine Stornierungsgebühr von 25 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Stornierung in einem Zeitraum von weniger als sieben Tagen bis zur Veranstaltung, fallen Kosten in Höhe von 35 Prozent der vereinbarten Teilnahmegebühr an. Bei nicht einhalten des Termins bzw. frühzeitigem Abbruch der Veranstaltung, fallen die vollen Teilnahmegebühren an.

5. Änderungen:
Die Schulungs- bzw. Lehrgangstermine können durch die Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH verschoben und/ oder abgesagt werden. Durch die Verlegung und/ oder Absage besteht der Anspruch auf die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühren. Die Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH wird sich bei der Verlegung und/ oder Absage von Terminen umgehend mit den Teilnehmern/-innen in Verbindung setzen und Ausweichtermine anbieten. Weitergehende Ansprüche erhalten die Teilnehmer/-innen dadurch nicht.

6. Datensicherheit:
Die erhobenen Daten, bezüglich der Anmeldung zu den Schulungen und Lehrgängen von Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH , werden für die Veranstaltung gespeichert. Die Teilnehmer/-innen willigen dieser Datenspeicherung und dem Zusenden weiterer Informationen zu den Lehrgängen / Schulungen und Produkten und Dienstleistungen der Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH ein.

Stand: 10.03.2022 (es liegt immer ein aktuelles Exemplar zur Schulung bereit)

Veranstaltung:          Regelmäßiges Schulungsangebot
                                   
Veranstalter:             Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH.
                                      Bayernstraße 35, 30855 Langenhagen

Ort:                              Sitzungsraum des Geschäftsgebäude der
                                     Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH
                    
                                     oder

                                     Sitzungsraum des Geschäftsgebäudes Würth Niederlassung
                                     Langenhagen, Bayernstraße 37, 30855 Langenhagen


Auf Grundlage der Niedersächsische Corona-Verordnung vom 23. Februar 2022 wird das Hygienekonzept nach § 5 für die oben genannte Veranstaltung erstellt. Auch wenn ein Hygienekonzept erst bei Veranstaltungen über 50 Personen nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 verpflichtend ist, werden folgende Maßnahmen für die oben genannten Veranstaltungen angesetzt.

Veranstaltungsbeschreibung:
Die Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH führt für Unternehmen / Initiativen / Vereine / Privatpersonen eine regelmäßiges Schulungsangebot (folgend Veranstaltung) an. Diese Veranstaltungen werden gebucht und finden in den Räumlichkeiten der Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH oder in den Räumlichkeiten der Unternehmen / Initiativen / Vereine / Privatpersonen statt.

Bei den Veranstaltungen erlangen die Teilnehmer/-innen die wesentlichen, grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, damit sie bei einem auftretenden Entstehungsbrand erste Maßnahmen ergreifen können. Die Veranstaltungen dauern ca. drei Stunden und beinhalten neben den theoretischen Grundlagen praktische Übungen. Hier stehen im Besonderen der Umgang mit Feuerlöschern und die richtige Evakuierung der Gebäude im Vordergrund.

Einlass nach 3G Regelung:       
Nach § 8 ist die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen und/oder unter freiem Himmel erst ab einer Personenanzahl von 50 Personen beschränkt. Ebenso gelten die Vorschriften nach § 8 Absatz 1 nicht für Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr, einschließlich der entsprechenden Fortbildung, es sei denn,  dass die Tätigkeit in den in den §§ 8 a bis 9 genannten Betrieben und Einrichtungen oder in geschlossenen Räumen der in Absatz 2 genannten Betriebe und Einrichtungen erfolgt oder eine Dienstleistung bei einer Veranstaltung nach Absatz 1 darstellt. Da eine Fort- und Weiterbildung ebenfalls unter die Arbeitsanstellung fällt, gilt für die Teilnahme die 3G Regelung. Somit ist die Teilnahme auf Teilnehmende beschränkt, die beim Betreten entweder einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 vorlegen. Eine Testung anhand eines Selbsttest ist vor Ort außerhalb der Geschäftsgebäude nur unter Aufsicht möglich. Für die Dokumentation des Selbsttests ist das Formular „Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“, ein Vordruck des Landes Niedersachsen, auszufüllen.

 

Begrenzung der Besucherzahlen & Wahrung der Abstände nach § 1 Abs. 2 Satz 1:      
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Buchung über die Webseite, per E-Mail oder Telefon nötig. Durch den Veranstalter ist die maximale Personenanzahl für die verschiedenen Veranstaltungsräume limitiert, sodass die Wahrung der Abstände stets eingehalten werden.

In den geschlossenen Räumlichkeiten und auf dem Gelände ist der Abstand zwischen den Teilnehmenden sowie zu den Mitarbeitenden der Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH einzuhalten.

Der Sitzungsraum im Geschäftsgebäude der Trumpf Brandschutz Deutschland GmbH hat eine Größe von 45,5 m². Gesamt, inkl. der Veranstaltungsleitung / der/ des Vortragenden, dürfen 10 Personen an Veranstaltung teilnehmen. Die Tische sind in Reihe angeordnet. Pro Tischreihe sitzen maximal drei Personen, wobei pro Tisch nur eine Person zulässig ist. Die Sitzordnung wird vom Veranstalter vorgegeben und ist über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung einzuhalten. Nicht zu besetzenden Plätze sind über entsprechende Hinweise gekennzeichnet. Ein Raumplan ist am Veranstaltungsort einsehbar.

Mund-Nasen-Bedeckungen
Nach § 4 „Mund-Nasen-Bedeckung“ der Niedersächsischen Corona Verordnung, ist in allen geschlossenen Räumen eine medizinische Maske zu tragen, wenn einander unbekannte Personen einen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhalten können.

Die Maske darf erst beim Einnehmen des Sitzplatzes im Sitzungsraum abgenommen werden. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nach § 4 Absatz 5 Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können. 

Dokumentation nach § 6 der Nds. Corona Verordnung      
Der Veranstalter stellt den QR-Code der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts beim Betreten des Veranstaltungsorts bereit. Die Nutzung des QR-Codes ist freiwillig, wird von Seiten des Veranstalters jedoch empfohlen. 

 

Reinigung von Oberflächen und Gegenständen und sanitäre Anlagen     
Die Sitzungsraumtische und Stühle werden vor jeder Veranstaltung durch den Veranstalter gereinigt und desinfiziert. Aufgrund der Sitzordnung ist ein Umsetzten nicht möglich.

Die sanitären Anlagen werden ebenfalls einmal am Tag desinfiziert. Auf den sanitären Anlagen sowie im Sitzungsraum befinden sich Desinfektionsspender zur regelmäßigen Desinfektion.

Sicherstellung von Frischluftzufuhr  
Die Räumlichkeiten werden nach spätestens 45 Minuten ausreichend gelüftet.

Weitere Hinweise:     
Bei einer möglichen Verschärfung der Lage, Aktualisierung der Niedersächsische Corona-Verordnung bzw. weiteren Allgemeinverfügungen des Landes Niedersachsen oder der Region Hannover sowie weiteren Sicherheitsvorkehrungen durch den Veranstalter kann es am Abend der Veranstaltung zu weiteren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 kommen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schulung findet an folgender Adresse statt: 
Bayernstr. 35, 30855 Langenhagen.

Bitte finden Sie sich am Tag der Schulung dort ein.

Nächste Termine:

  • 08.03.2024
  • 12.04.2024
  • 10.05.2024
  • 14.06.2024

Dauer

  • ca. 4 Stunden
  • 08:00 - 12:00 Uhr

Schulung bei Ihnen vor Ort

Ab einer ausreichenden Teilnehmeranzahl besteht die Möglichkeit, dass wir die Schulung bei Ihnen vor Ort durchführen. Dabei wird ebenfalls der volle Umfang durchgeführt, also der volle theoretische und der praktische Teil der Ausbildung. Aus Erfahrung hat sich eine Gruppengröße von mind. 8 - 10 Personen, maximal aber      25 Personen als am effizientesten erwiesen. Bei Interesse an einer Schulung bei Ihnen vor Ort kontaktieren Sie uns gern, auch wenn die Teilnehmerzahl unter oder über den vorstehenden Richtwerten liegt.

Ihr Vorteil: Alle Mitarbeiter werden bei Ihnen im Hause zentral geschult. Sie sparen sich Reisekosten und sind zeitlich flexibel. Sie müssen nur die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen – um den Rest kümmern wir uns!

Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss zudem ein entsprechendes Zertifikat.

Wenn wir damit Ihr Interesse geweckt haben, so kontaktieren Sie bitte unsere Fachabteilung oder rufen Sie kostenlos an!

Optimale Gruppengröße

mit max. 25 Teilnehmern

inhaltsgleich

identischer Umfang zu unserer inHouse-Schulung

Komfort

kein Reisestress für Sie

Zertifikat

inkl. Zertifikat für jeden Teilnehmer


 

weitere Leistungen