Feuerlöscherwartung und Brandschutz zu Corona-Zeiten

Was Sie jetzt über Corona-Hilfen und Homeoffice wissen sollten

Die Corona-Krise hat viele unserer Kunden hart getroffen. Die Unsicherheit im Bezug auf Brandschutz ist groß. Braucht es Brandschutz, wenn niemand in meinem Restaurant oder Büro sitzt? Diese Frage wollen wir hier beantworten.

Staatliche Mittel wie Corona-Soforthilfen dürfen Sie für die laufenden Kosten des Brandschutzes nutzen

Um gleich die erste und häufigste Unsicherheit aus dem Weg zu räumen: Brandschutz fällt unter die sogenannten kurzfristigen Verbindlichkeiten, ähnlich wie auch die Miete. Sie dürfen die Corona-Soforthilfe also für laufende Ausgaben im Brandschutz nutzen, im Gegensatz zu Investitionen, Löhnen oder Steuerverbindlichkeiten.

Rechtlich eine Grauzone hingegen sind Neuanschaffungen im baulichen Brandschutz. In diesem Fall sollten wir ausführlich vorher sprechen. Denn in der Regel dürfen Unternehmen die Corona-Hilfe nicht nutzen, um Baumaßnahmen durchzuführen.

Brandschutz ist auch während Corona lebenswichtig und versicherungsrelevant

Viele Kunden sind sich in Zeiten der Corona-Pandemie unsicher, wie sie wirtschaftlich überleben sollen. Denn es gibt Kosten, die sie nicht sparen können. Dazu gehört meistens die Miete. Und, streng genommen, auch der Brandschutz. Denn die Auflagen, die Arbeitgeber und Gewerbetreibende erfüllen müssen, bleiben auch während der Pandemie bestehen. Es ist unserer Erfahrung nach sehr unwahrscheinlich, dass eine Versicherung im Schadensfall kulant ist, unabhängig von den Umständen. Und auch für Personenschäden durch einen Brand sind Geschäftsführer haftbar, wenn kein ausreichender Brandschutz vorlag. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen hat spätestens dann strafrechtliche Konsequenzen.

Ein abgelaufener, nicht gewarteter Feuerlöscher oder eine Brandschutztür ohne Wartungszertifikat kostet Sie im Ernstfall den Versicherungsschutz.

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Gerade bei vielen Mitarbeitern im Homeoffice ist baulicher Brandschutz wichtig

Unsere These: baulicher Brandschutz wird sogar wichtiger, wenn viele Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten und Betriebe leerer sind. Denn der beste vorbeugende Brandschutz sind aufmerksame Mitarbeiter. Im Betriebsalltag gilt es Brände sofort zu bekämpfen, wenn sie entstehen. Wenn jetzt aber die Betriebe und Büroräume weniger besetzt oder sogar leer sind, fallen kleine Entstehungsbrände viel später auf. Die Chance ist also tendenziell höher, dass sich Entstehungsbrände in einen ausgewachsenen Brand entwickeln, wenn es keinen guten vorbeugenden Brandschutz gibt.

Dass ein Großteil der Arbeitnehmer im Homeoffice ist, ändert an den Auflagen nichts – im Homeoffice ist aber kein Feuerlöscher vorgeschrieben

Brandschutz hat immer direkt mit den Gebäuden und der eingetragenen Nutzung zu tun. Deswegen verursacht Brandschutz auch Wartungskosten, wenn das schöne, große Büro nicht genutzt wird. Ein häufiger Irrtum ist allerdings, dass nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV.) ein Arbeitnehmer einen Feuerlöscher im Homeoffice haben muss, wenn er permanent und vertraglich geregelt dort arbeitet. 

Sie können die Umstellung zum Homeoffice aber nutzen, um Ihren Angestellten einen Handfeuerlöscher für zu Hause zu empfehlen – das ist ohnehin sinnvoll. Der § 6 ArbStättV. fordert unter anderem eine Unterweisung bezüglich Brandschutz am Arbeitsplatz. Wenn der Arbeitsplatz also auch die eigenen vier Wände mit einschließt, ist hier der Hinweis auf einen Feuerlöscher und einen Verbandskasten im Homeoffice gerechtfertigt – vielleicht als kleines Mitarbeitergeschenk?

Der Arbeitgeber hat – auch im Homeoffice – eine gesetzliche Fürsorgepflicht und eine Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Angestellten.

Für eine Feuerlöscherwartung müssen wir nicht in Ihren Betrieb

Falls Sie Bedenken haben, dass Corona-Regeln nicht mit einer Feuerlöscherwartung zusammenpassen: Feuerlöscher können wir auch bei Ihnen im Hof oder an einem anderen Ort an der frischen Luft warten. Ein Mitarbeiter von Ihnen bringt die Feuerlöscher raus, wir warten, fertig. Auch um eine Brandmeldeanlage zu überprüfen, müssen wir nur einen Teil, nicht aber das ganze Gebäude betreten.

Der Gesetzgeber muss Grundsatzentscheidungen noch fällen – aktuell gilt das Baurecht, ob Corona oder nicht

Besonders Selbstständige in der Gastronomie und kleine Einzelhändler beißen in saure Äpfel. Denn Brandschutz und alle damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften haben damit zu tun, wie viele Gäste theoretisch maximal in ein Restaurant oder in ein Ladengeschäft passen. Hier muss aus unserer Sicht der Gesetzgeber zukünftig entscheiden, ob Gaststätten, die durch Corona weniger Gäste empfangen dürfen, auch niedrigere Brandschutzauflagen zu erfüllen haben. Bisher (Stand September 2020) ist das nach unseren Erkenntnissen in keinem Bundesland der Fall.

Es gelten weiterhin die baurechtlichen Vorschriften aus der Baugenehmigung.

Fazit

Brandschutz ist ein Teil des Sicherheitskonzeptes für Ihre Gäste und Mitarbeiter und sollte das Letzte sein, woran Sie sparen. Und auch rechtlich sieht es momentan so aus, als blieben die Brandschutzauflagen unberührt von den Corona-Beschränkungen.

Sie sind in Ihrem Unternehmen für Brandschutz zuständig? Lesen Sie hier, wie Sie Brandschutz nach ASR A2.2 umsetzen oder erfahren Sie mehr über unsere Schulungen.